Radreisen zu Corona-Zeiten ist mit viel Unsicherheit und offenen Fragen verbunden. Wir haben mal in die Radreise Community hineingehört und nachgefragt, welche Gedanken und vielleicht auch Sorgen sich bei der Planung der nächsten Radreise zum Thema Corona auftun. Dabei kam heraus, dass geschlossene Grenzen und Unterkünfte, undurchsichtige Einreiseregelungen oder eine Erkrankung im Ausland genauso Sorgen bereiten wie die Frage, ob man spontane Einladungen annehmen soll beziehungsweise ob die Gastfreundschaft im Allgemeinen durch Corona negativ beeinträchtigt ist. Während sich in diesem Rahmen die Frage zur Gastfreundschaft nicht beantworten lässt, können wir zumindest die Leistungen der Reiseversicherung in Zeiten von Corona unter die Lupe nehmen!
Wir haben hier die wichtigsten Fragen zum Thema Radreisen während Corona bezüglich Reiseversicherung gesammelt. Um verlässliche Antworten zu bekommen, haben wir Frau Sylvia Kischel, Teamleiterin "Kundenberatung" bei DR-WALTER, um ein Interview gebeten.
HINWEIS: Alle Antworten auf die Versicherungspakete PROTRIP WORLD bzw. PROTRIP von DR-WALTER! Die Unterschiede dieser beiden Versicherungen haben wir HIER zusammengefasst.
Werbung: Dieser Artikel ist in Kooperation mit DR-WALTER entstanden. Wir verwenden Affiliate-Links. Wenn du auf einen Affiliate-Link klickst und eine Versicherung abschließt, erhalten wir eine Provision. Für dich entstehen dabei keinerlei Mehrkosten!
Alle Angaben ohne Gewähr. Interview durchgeführt am 8. Februar 2022.
10 Versicherungsfragen: Radreisen während der COVID-19 Pandemie
1. Welche Kosten übernimmt die Reiseversicherung im Falle einer COVID-19 Erkrankung im Ausland?
Frau Sylvia Kischel:
PROTRIP WORLD – Hier ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Corona Virus-Infektion versichert. Außerdem beinhaltet PROTRIP-WORLD unbegrenzte Nachleistung für Behandlungskosten, solltet ihr aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben. (Nur sofern die viersicherte Person wegen Transportunfähigkeit nicht reisen kann – sprich ganz schwere Verläufe.)
PROTRIP - Die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Corona Virus-Infektion ist hier ebenfalls versichert. Außerdem beinhaltet PROTRIP Nachleistung für Behandlungskosten, solltet ihr aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben – jedoch nur bis zu 90 Tage. (Und nur sofern die Rückreise wegen ärztlich nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist – ganz schwere Verläufe.)
2. Was passiert, wenn ich aufgrund von Corona länger im Ausland bleiben muss und meine Reiseversicherung ausläuft?
Frau Sylvia Kischel:
Nachleistung gelten wir in Frage 1 beschrieben – Wenn diese Zeit rum ist und man wirklich noch wegen Corona behandelt werden muss, muss man diese Kosten selbst tragen, da es sich um eine Vorerkrankung handelt und die bei einem Neuabschluss einer anderen Versicherung ausgeschlossen wäre.
Zur Verlängerung der Reiseversicherung:
PROTRIP WORLD -Die Höchstversicherungsdauer dieser Versicherung beträgt 2 Jahre.
PROTRIP -Die Höchstversicherungsdauer dieser Versicherung beträgt 5 Jahre.
Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist leider nicht möglich. Hier müsste man sich nach einer anderen Versicherung umschauen. Oder, wenn man zunächst PROTRIP abgeschlossen hat, kann man natürlich für bis zu zwei Jahre PROTRIP WORLD abschließen. Nach den 90 Tagen Nachleistungspflicht sind die Behandlungen der vorher entstandenen (!) Coronaerkrankung jedoch ausgeschlossen.
3. Deckt die Reiseversicherung auch medizinische Behandlungen im Heimatland ab?
Frau Sylvia Kischel:
PROTRIP WORLD - Bei Unterbrechung der Reise ist ein Heimataufenthalt bis 6 Wochen mitversichert. Auch mehrere Heimataufenthalte sind möglich, wenn die Gesamtdauer 6 Wochen (in der gesamten Zeit, für welche die Versicherung abgeschlossen wurde) nicht übersteigt. Es besteht Versicherungsschutz für Kosten, die infolge eines Unfalls oder einer neu und akut aufgetretenen Krankheit entstehen – also auch hier keine Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen. Ein Heimataufenthalt am Ende des Versicherungszeitraumes gilt jedoch nicht als Reiseunterbrechung. In diesem Fall endet die Versicherung mit der Rückkehr in das Heimatland und man muss sich um eine andere Versicherung bemühen.
PROTRIP – Hier ist es etwas schwieriger: Bei einer Vertragsdauer von mindestens 6 Monaten besteht während einer Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen maximal 4-wöchigen Heimataufenthalt pro Versicherungsjahr Versicherungsschutz. Wenn man also eine Versicherung für drei Jahre abgeschlossen hat, kann man insgesamt für 12 Wochen in die Heimat reisen und hat dort Versicherungsschutz. Es besteht auch hier Versicherungsschutz für Kosten, die infolge eines Unfalls oder einer neu und akut aufgetretenen Krankheit entstehen. Ein Heimataufenthalt am Ende des Versicherungszeitraumes gilt wie auch bei PROTRIP-WORLD nicht als Reiseunterbrechung. In diesem Fall endet die Versicherung mit Ihrer Rückkehr in das Heimatland.
4. Meine COVID-19 Erkrankung liegt schon lange zurück. Erst im Ausland machen sich Long-Covid Symptome bemerkbar. Ist die Behandlung im Ausland von der Versicherung abgedeckt?
Frau Sylvia Kischel:
PROTRIP WORLD - Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die im Ausland akut neu auftreten. Die Covid-Erkrankung/Behandlung muss länger als 6 Monate vor Versicherungsbeginn liegen, dann gelten die Symptome als eine Neuerkrankung und die Behandlung ist versichert.
PROTRIP - Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die im Ausland akut neu auftreten. Hier wäre die Behandlung der Erkrankung nicht versichert.
5. Ich bin in einem Land mit schlechter medizinischer Versorgung und habe starke Symptome einer COVID-19 Erkrankung. Ich würde es bevorzugen, in meinem Heimatland behandelt zu werden. Übernimmt die Reiseversicherung meinen Rücktransport in mein Heimatland?
Frau Sylvia Kischel:
PROTRIP WORLD und PROTRIP - Der Krankenrücktransport ist der medizinisch sinnvolle und vertretbare Transport der versicherten Person an den Wohnort im Heimatland bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus, wenn aufgrund von Krankheit oder eventueller medizinischer Unterversorgung eine Heilbehandlung nicht oder nur ungenügend im Reiseland durchgeführt werden kann.
Geschultes medizinisches Personal entscheidet und plant im Notfall den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport anhand der jeweiligen Bedürfnisse des Patienten. Es wird also individuell entschieden, ob ein Rücktransport angemessen oder notwendig ist.
6. Ich brauche eine (Booster-) Impfung im Ausland. Übernimmt die Reiseversicherung die Kosten?
Frau Sylvia Kischel:
PROTRIP WORLD und PROTRIP - Die Corona Impfung ist leider nicht im Versicherungsumfang enthalten.
7. Grenzübergänge: Ich brauche einen Corona-Test (PCR Test oder Antigen-Test) und/oder muss in Quarantäne, bevor ich in ein Land einreisen kann. Übernimmt die Reiseversicherung die Kosten für den Test und die Quarantäne?
Frau Sylvia Kischel:
PROTRIP WORLD und PROTRIP - Die Kosten eines Corona-Tests werden übernommen, sofern eine entsprechende Symptomatik besteht und er vom Arzt angeordnet ist. Handelt es sich bei dem Test allerdings lediglich um eine präventive Maßnahme, z. B. zur Erfüllung einer geforderten Ein- oder Ausreisebestimmung oder für einen Gesundheitsnachweis für Schule, Hochschule oder Arbeitgeber etc., so müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Die Kosten für eine Quarantäne, also die Unterbringung in einem Hotel, sind keine Krankheitskosten. Daher übernimmt die Versicherung diese Kosten nicht – eine Ausnahmeregelung gibt es hier aktuell bei PROTRIP WORLD für Costa Rica. Costa Rica verpflichtet Einreisende, neben einer umfangreichen Auslandskrankenversicherung auch die Deckung eventueller Quarantänekosten nachzuweisen. PROTRIP-WORLD bietet sowohl die Deckung der Behandlungskosten einer Covid-19 Erkrankung als auch eventuell anfallender Quarantänekosten bis zu 2.000 US $. Die Sonderregelung bezüglich der Quarantänekosten besteht exklusiv für Reisende nach Costa Rica. Ansonsten könntet ihr hierfür eine Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung abschließen, die auch für Quarantänekosten in der Abbruchversicherung leistet. Hier muss man sich gut beraten lassen, dass wirklich die richtigen Risiken abgesichert sind. (Quarantäne vor Abreise (Reiserücktritt) vs. Quarantäne während der Reise (Reiseabbruch)
Mehr Infos und Kontakt zur Beratung unter https://www.reiseversicherung.com/info/versicherungen_corona/corona_reiseruecktrittsversicherung.html
8. Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung aufgrund der Corona-Zahlen für mein Zielland ausgesprochen. Ist die Reiseversicherung trotzdem gültig?
Frau Sylvia Kischel:
PROTRIP WORLD und PROTRIP - Ja, die Auslandskrankenversicherung von PROTRIP WORLD und PROTRIP schützen euch sowohl bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, als auch im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer Pandemie.
9. Ich kann aufgrund einer COVID-19 Erkrankung meine gebuchte Reise (Flug/Bahn/Bus/Boot/Hotel/etc.) nicht antreten. Werden mir die Kosten erstattet?
Frau Sylvia Kischel:
PROTRIP WORLD und PROTRIP - Eine Stornierung der Versicherung ist vor Versicherungsbeginn jederzeit möglich. Möchtet ihr aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern, ist eine Verschiebung möglich. Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wendet euch an das Hotel oder die Fluggesellschaft, um zu klären, ob eine Kulanzregelung (Umbuchung oder Stornierung) möglich ist.
Ansonsten hilft für die Übernahme der Kosten der Reise der Abschluss eine Reiserücktrittsversicherung mit Coronaschutz. Hier ist es individuell sehr unterschiedlich, welche Versicherung die beste ist. Das hängt von der Reisedauer, dem Reisepreis und den versicherten Risiken ab. Wir können daher nur eine Beratung empfehlen. Erste Informationen zu passenden Versicherungen findet ihr bspw. unter https://www.reiseversicherung.com/info/versicherungen_corona/corona_reiseruecktrittsversicherung.html
10. Gibt es DAS ultimative „Rundum-Sorglos-Corona-Versicherungspaket“, das all die zuvor erwähnten anfallenden Kosten abdecken kann? Vom Corona-Test bis zur Quarantäne, Impfung und Reiserücktrittskosten?
Frau Sylvia Kischel:
Leider nein. Das kann nur eine Kombination aus Produkten. Mit PROTRIP WORLD und PROTRIP ist man nah dran. Aber eine Impfung übernimmt nur eine internationale Krankenversicherung, wie beispielsweise diese hier.
Dies sind Versicherungen, die sozusagen das deutsche Gesundheitssystem mit ins Ausland nehmen. Hier sind auch Vorsorgeuntersuchungen versichert. Jedoch sind diese Versicherungen zumeist deutlich teurer und man muss vorab eine Gesundheitsprüfung machen. Ebenfalls sind dort aber auch keine Reiserücktrittskosten versichert. Hier kann man, wie oben erwähnt, nur eine zusätzliche Versicherung abschließen. Wer beispielsweise eine sehr lange Reise plant, sollte sich dafür die DR-WALTER Trip Cancellation anschauen!
Wer einen solchen Rundumschutz sucht, kann uns gerne kontaktieren und wir empfehlen dann eine individuelle Lösung.
Vielen herzliche Dank an Sylvia Kischel für die Beantwortung der Fragen! Falls ihr nun weitere Fragen habt, stellt sie gerne in den Kommentaren oder tretet direkt mit DR-WALTER in Kontakt. Wir wünschen allen eine sichere und spannende Radreise!
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